In der verkehrspsychologischen Sprechstunde kann aufgeklärt werden über amtlich anerkannte Beratungsangebote bei Punkte-Delikten zur Reduktion von Punkten im zentralen Verkehrsregister. Es werden Möglichkeiten der verkehrspsychologischen Diagnostik vorgestellt, mit der verkehrsrelevante Defizite aufgespürt und quantifiziert werden können. Hierzu gehören sowohl Defizite in der kognitiven Eignung als auch der psychischen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers.

Es werden spezielle Anforderungen der Begutachtung in der rechtsverbindlichen Abklärung der Fahreignung bei hirnorganischen Erkrankungen berücksichtigt. Die Verkehrspsychologische Sprechstunde ist keine Krankenkassenleistung und wird deswegen privat abgerechnet nach Aufwand gemäß GOÄ.