Leiter Neuropsychologie

Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Psychologischer Psychotherapeut für psychoanalytische Psychotherapie

PTK, DGIP, GNP, BDP

Fachkunde Psychoanalyse und Neuropsychologie

Eingetragen in die Sachverständigenliste Sozialrecht der psychologischen Psychotherapeuten (PTK NRW)

Anerkannter verkehrspsychologischer Berater nach § 71 FeV und § 4a STVG

Praxisinhaber

Neuropsychologische Psychotherapie

Die neuropsychologische Psychotherapie ist seit dem Jahre 2012 als Richtlinienverfahren zugelassen zur Behandlung neuropsychologischer Störungsbilder.

Sie kann als Einzel- und Gruppentherapie erbracht werden. Voraussetzung zur Einleitung einer kassenrechtlich anerkannten neuropsychologischen Therapie ist die Phase-1-Diagnostik, in der durch einen Facharzt für Neurologie die Notwendigkeit einer entsprechenden Behandlung durch die Objektivierung einer entsprechenden neurologischen Diagnose vorausgeht. Die Erfassung der neuropsychologischen Funktionsstörung erfolgt in der Phase-2-Diagnostik durch den qualifizierten Neuropsychologen.

Der Beruf des Neuropsychologen und die Erbringung entsprechender Leistungen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung ist gebunden an eine entsprechend umfangreiche Weiterbildung, die durch die Psychotherapeutenkammer anzuerkennen ist. Eine entsprechende Weiterbildung berechtigt zum Tragen der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie (PTK).

Die neuropsychologische Therapie setzt eine entsprechend hochwertige apparative Ausstattung voraus, um sowohl diagnostisch als auch therapeutisch mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden wissenschaftlich erprobten neuropsychologischen Therapiemethoden behandeln zu können.

Praxismerkmale

In unserer Praxis bieten wir ein grenzüberschreitendes, überregionales Therapieangebot auch für belgische und niederländische Patienten (Grenzgänger) an. Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit bestehen Möglichkeiten für unsere belgischen und niederländischen Nachbarn, spezifische Therapieangebote im Bereich der neuropsychologischen Therapie, gegebenenfalls auch im Bereich der Psychotherapie und Ergotherapie in unserer Praxis wahrzunehmen. Die entsprechenden Therapieangebote können gegebenenfalls neben der deutschen Sprache auch in der niederländischen Sprache oder der französischen Sprache realisiert werden. Sofern Patienten aus entsprechenden Nachbarschaftsregionen kommen, die entsprechende Informationen über die Möglichkeit einer Behandlung im Ausland im Rahmen der Euregio wünschen, können diese in unserer Praxis erhalten werden.

Die Praxisräumlichkeiten des Haupthauses Leydelstr. 20 genießen den Charme eines Hauses aus der Jahrhundertwende, der unter anderem auch Vorschriften des Denkmalschutzes zur Auflage hat. Im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigen wir die Bedürfnisse behinderter Personen, insbesondere auch der gehbehinderten Personen und Rollstuhlbedürftigen. Der Haupteingang bietet mithilfe einer Rampe die Möglichkeit, die Behandlungsräume des Erdgeschosses, sowie das Sekretariat, den Empfang und eine behindertengerechte Toilette zu erreichen.
In unseren beiden ergotherapeutischen Praxen in der Leydelstraße. 26 und der Hubertusstraße 18 steht ein Extraeingang für Rollstulhlfahrer zur Verfügung. Alle wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten sind im Rahmen von im Erdgeschoss realisierten Behandlungsräumlichkeiten für unsere Rollstuhlpatienten vorhanden.

In der Praxisgemeinschaft ist eine psychotherapeutische Praxis in Kombination mit zwei ergotherapeutischen Praxen realisiert. Für den Bereich der psychotherapeutischen Praxis besteht eine Zulassung in den Fachbereichen der psychoanalytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der neuropsychologischen Psychotherapie. Die ergotherapeutischen Praxen sind ebenfalls zugelassen für alle Primär- und Ersatzkassen.

Privatversicherte Patienten müssen gegebenenfalls mit ihren jeweiligen Versicherungen die Möglichkeit der Übernahme der Behandlungskosten abklären.

Sofern ein rein psychotherapeutisches oder neuropsychologisches Anliegen vorliegt, bedarf es keiner spezifischen Überweisung, um einen Ersttermin in der Praxis zu erlangen. Ergotherapeutische Behandlungen sind einzuleiten nach Vorliegen einer entsprechenden Heilmittelverordnung (HMV).

Gegebenenfalls kann die Psychotherapeutische Praxis bei Vorliegen entsprechender Indikationen selbst Heilmittelverordnungen ausstellen, da sie aufgrund der Ausrichtung als psychologisch-psychotherapeutische Praxis kassenrechtlich hierzu befugt ist.

Behandlungsanliegen unserer Patienten können sich hinsichtlich der Behandlungsnotwendigkeiten sehr stark unterscheiden. Neben der Einzeltherapie ist die Gruppentherapie eine durch uns favorisierte Behandlungsmethode. Es bestehen gruppentherapeutische Angebote im Bereich der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologischen Psychotherapie, der neuropsychologischen Therapie und der rehabilitativen Nachsorge PSYRENA. Uns erscheint insbesondere auch der krankheitsbezogene Austausch der Patienten in einem gruppentherapeutischen Setting förderlich.

Möglichkeiten der kassenärztlichen Versorgung psychischer Erkrankungen durch Richtlinienverfahren werden in der Strukturreform (1.4.2017) geregelt. Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie die verschiedenen Arten der Therapieangebote und deren Kontingentierungen ersehen.

Im Sinne der Förderung langfristiger Beziehungen zu unseren Patienten, wobei sowohl psychiatrische als auch neurologische Krankheitsbilder oft intermittierend jahrelang fortgesetzte Therapien erfordern, begrüßen wir es, wenn Patienten nach einer Therapieunterbrechung wieder mit unserer Praxis Kontakt aufnehmen. Wir erachten es als sinnvoll, dass Kenntnisse über einen Patienten, die in einer Therapieeinrichtung oder bei einem Therapeuten schon vorliegen, nutzbar gehalten werden. Dies realisiert sich insbesondere auch in der Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Behandlung bei einem schon bekannten Behandler. Aus diesem Grunde führen wir keine Warteliste. Wir beantworten Therapieanfragen innerhalb der nächsten 14 Tage, sofern Möglichkeiten des Neubeginns einer Behandlung bei uns vorliegen. Ebenfalls versuchen wir zu berücksichtigen, dass im Sinne einer spezialisierten Behandlungseinrichtung spezifische Krankheitsbilder besonders gut behandelt werden können, sodass wir die Neuaufnahme von Patienten auch unter dem Aspekt der Optimierung der Therapiemöglichkeiten betrachten. Wir sind angeschlossen an die Zentrale Informationsbörse Psychotherapie (ZIP), der wir in regelmäßigen Abständen freie Therapieplätze, auch Möglichkeiten zur Krisenintervention sowie therapeutischen, differentialdiagnostischen Abklärung anzeigen.

Patienten, die wir nicht direkt aufnehmen können, bieten wir an, sich in einen Patientenpool aufnehmen zu lassen. Der Patientenpool ist keine Warteliste, so dass mit der Aufnahme in den Patientenpool keine Behandlungszusage erfolgt. Die Aufnahme in den Patientenpool ermöglicht es unseren Therapeuten in Kenntnis der Merkmale der Erkrankung und Vordiagnosen, sowie weiteren Patientenmerkmalen wie Vorliegen einer stationären oder ambulanten Vorbehandlung, Dringlichkeit, Wohnort, Vorliebe einer Einzel- oder Gruppentherapie u.a., Patienten unmittelbar einen Therapieplatz anzubieten, wenn ein Therapieplatz in einer der verschiedenen Therapieformen frei wird. Die Aufnahme in den Patientenpool setzt voraus, dass entsprechende Daten über den Patienten erhoben werden konnten in einem Erstgespräch. Ein Pat. verbleibt maximal 6 Monate in diesem Patientenpool. Danach erfolgt eine automatische Löschung aus dem Pool.