Leiter Weiterbildungsstätte Klinische Neuropsychologie PTK NRW/GNP

Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Psychologischer Psychotherapeut für psychoanalytische Psychotherapie

PTK, DGIP, GNP, BDP

Fachkunde Psychoanalyse und Neuropsychologie

Eingetragen in die Sachverständigenliste Sozialrecht der psychologischen Psychotherapeuten (PTK NRW)

Anerkannter verkehrspsychologischer Berater nach § 71 FeV und § 4a STVG

Praxisinhaber

Unsere Kandidaten in der Weiterbildung klinische Neuropsychologie

Natascha Sapeshanskaja, M.Sc.
Natascha Sapeshanskaja, M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin

Vertiefung Neuropsychologie
Fachkunde Verhaltenstherapie

Begutachtungen

Portfolio klinische Neuropsychologie

ANPRA ist als Weiterbildungsstätte für die praktische Ausbildung zum Klinischen Neuropsychologen zugelassen durch die Psychotherapeutenkammer PTK NRW und durch den Berufsverband der Neuropsychologen GNP. Auszubildende können bei ANPRA ein ambulantes Jahr der insgesamt zweijährigen Ausbildung absolvieren. Das zweite klinische Jahr muss in einer als Weiterbildungsstätte anerkannten Klinik absolviert werden. Derzeit bemühen wir uns darum, in 2021 einen Kooperationsvertrag mit einer Neurologischen Klinik der StädteRegion Aachen abzuschließen und in Zusammenarbeit mit der Klinik die Zulassung als Weiterbildungsstätte für die gesamte Ausbildung zum Klinischen Neuropsychologen bei der PTK NRW und der GNP zu erlangen.

Der Indikationskatalog von ANPRA

Der Indikationskatalog von ANPRA erfasst ein breites Spektrum von Erkrankungen und Verletzungen, die Hirnfunktionsstörungen zur Folge haben.

Tätigkeitsbereiche von ANPRA

Die neuropsychologische Versorgung der Patienten in ANPRA umfasst die wesentlichen Tätigkeitsbereiche der klinischen Neuropsychologie. Im Einzelnen werden folgende Tätigkeitsbereiche nachfolgend beschrieben:

Diagnostische Beurteilung der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und Erlebens unter der Berücksichtigung prämorbider Persönlichkeitsmerkmale

In ANPRA wird entsprechend der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung: Neuropsychologische Therapie, Stand: 1. April 2016, KVNO Nordrhein“ neuropsychologische Diagnostik und Therapie als Richtlinienverfahren erbracht.

Erstellung neuropsychologischer Berichte und Gutachten

In ANPRA werden regelmäßig neuropsychologische Berichte und Gutachten erstellt. ANPRA arbeitet in ärztlicher Beauftragung für die Städte Region Aachen für nahezu alle niedergelassenen Neurologen, Psychiater und Kinderärzte. Zusätzlich ist ANPRA in der Städte Region Aachen die bisher einzige zugelassene Praxis mit möglicher poststationärer ambulanter Fortführung neuropsychologischer Therapien. ANPRA arbeitet insofern poststationär für die neurorehabilitativen Einrichtungen in NRW (Klinik Holthausen, Godeshöhe, Köln-Merheim, Essen Rurklinik und andere). Darüber hinaus arbeitet ANPRA in der Gutachtenerstellung für Berufsgenossenschaften, IMB Consult – Gesellschaft für medizinische Gutachten, Versicherungen und Gerichte.

Neuropsychologische Behandlungspläne (ICF-orientiert) unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und settings- bzw. phasenspezifischen Rahmenbedingungen

Die Behandlungspläne von ANPRA sind ausgerichtet an den Behandlungsnotwendigkeiten des Phasenmodels der neurologischen Rehabilitation für die Phase E, sowie z. T. auch für die Phase F (BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation). Entsprechend der Richtlinien zur Erbringung ambulanter neuropsychologischer Therapie wird die Feststellung und Indikation der neuropsychologischen Behandlungsnotwendigkeit gem. §5, Abs. 2 in ANPRA durch einen Psychologischen Psychotherapeuten mit fachlicher Befähigung nach §13 der Psychotherapie-Richtlinie getätigt. Die neuropsychologische Zusatzqualifikation (GNP) sowie die Zusatzbezeichnung für Neuropsychologie gem. der Weiterbildungsordnung der PTK NRW liegt durch die Praxisleitung vor.

Insofern werden Behandlungspläne in Form von Therapieplänen auf Basis der zuvor durchgeführten neuropsychologischen Diagnostik regelmäßig erstellt. Die Erstellung der Therapiepläne erfolgt hinsichtlich der im Rahmen der Diagnostik festgestellten ICF-Klassifikationen neuropsychologischer Ausfallerscheinungen. Die Therapiepläne beinhalten die Konkretisierung neuropsychologischer Therapiemaßnahmen in Form apparativer oder auch psychotherapeutischer Interventionen, die aus der spezifischen Funktionsdiagnostik abgeleitet sind.

Personell-Zeitliche Stellenvoraussetzung/-beschreibung

Die zeitlichen Voraussetzungen werden geboten durch die zur Verfügungstellung einer 38,5 bzw. 40-Stunden-Stelle für einen Diplom-Psychologen bzw. Master-Psychologen.

Die Psychologen-Stelle für den Ausbildungskandidaten hat inhaltlich alle neuropsychologischen Aufgaben zum Aufgabenbereich, die nicht ausschließlich persönlich durch den Kassensitzinhaber zu erbringen sind. Hierzu gehören ausdrücklich neuropsychologische Untersuchungen im psychometrischen Bereich, Befundungen, co-therapeutische Aufgaben im neuropsychologischen Gruppen- und Einzelsetting sowie alle verwaltungstechnischen Tätigkeiten. Innerhalb der Praxisgemeinschaft leitet der Auszubildende ergotherapeutische Mitarbeiter an in der Therapieplangestaltung unter Zuhilfenahme der neuropsychologischen Psychometrie.

Personelle und Fachliche Voraussetzungen des Ausbilders und der Weiterbildungsstätte

Bezüglich der personellen Voraussetzungen steht der Praxisleiter als Weiterbildungsbefugter in Vollzeit zur Verfügung in der vorliegenden Qualifikation als zertifizierter Neuropsychologe, psychologischer Psychotherapeut und mit der Zusatzbezeichnung Klinischer Neuropsychologe PTK NRW.

In der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Ambulante Neuropsychologische Psychiatrische Rehabilitation Aachen arbeiten zurzeit ca. 10 Mitarbeiter, hierunter Diplom-Psychologen, Psychologische Psychotherapeuten mit verschiedener Fachkunde und Ergotherapeuten. Es findet 2 Mal wöchentlich ein Fachteam statt, in dem Neuvorstellungen von aufgenommenen Patienten erfolgen, Therapiepläne kollegial beraten werden, Therapieverläufe supervidiert werden sowie fachspezifische Themen vorgestellt werden aus aktueller Literatur.

Supervision/Externe kollegiale Beratung

Mitarbeiter lassen darüber hinaus in einzelnen Fällen Behandlungen ausführlich supervidieren. Der Praxisleiter ist befugt zur Ausübung der Supervision (PTK NRW).

Externe Mitbehandler verschiedener ärztlicher Fachgruppen (Neurologen, Psychiater, Allgemeinmediziner und Kinderärzte sowie andere) werden in Befundberichten hinsichtlich der empfohlenen weiteren therapeutischen Maßnahmen regelmäßig beraten. Neuropsychologische Behandlungen werden im Rahmen von Verlaufsuntersuchungen nach 6 bis 12 Monaten hinsichtlich der durchgeführten Therapien kontrolliert sowie Therapiepläne ggf. auch neu fokussiert.

Im Rahmen der Neuaufnahme neurologischer Patienten werden betreuende Mitbehandler regelmäßig in die Behandlungsplanung und Aufnahme der Anamnese einbezogen. Insofern sind zum einen Mitarbeiter aus dem Bereich Betreutes Wohnen, gesetzliche Betreuer, dann auch Dolmetscher sowie Integrationsfachdienste vor allen Dingen in der Initialphase der Behandlung involviert.

Vernetzung von ANPRA

DRV Curriculum Hannover

ANPRA arbeitet darüber hinaus zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des Curriculums Hannover in der poststationären ambulanten Nachsorge.

NPPV

ANPRA ist Teilnehmer am Versorgungsnetz NPPV. Das Versorgungsprojekt NPPV steht für „ Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung“. Ziel ist es, die Behandlung von Menschen mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen zu verbessern. NPPV wurde entwickelt und wird umgesetzt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und der IVPNetworks GmbH (IVP). Neurologische und Psychiatrische schwersterkrankte Patienten werden im Rahmen dieses modernen Netzwerkes einer suffizienten umfassenden Versorgung zugeführt.

Versorgungsämter

Die sozialrechtlichen Belange der Patienten hinsichtlich der Feststellung des Grades der Behinderung werden durch ANPRA in Zusammenarbeit mit den Anfragen der Versorgungsämter bearbeitet. Hierzu werden die notwendigen Befunde, Einschätzungen zur Arbeits- und Belastungsfähigkeit sowie ggf. auch Hinweise zur Berentungsnotwendigkeit und Erwerbsminderung gegeben.

Die Anwendung der aktuellen Versorgungsmedizinverordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung, insbesondere bei neurologischen Erkrankungen, findet regelmäßig statt. Hierzu werden entsprechende Anfragen der zuständigen Behörden beantwortet.

Arbeit für Behinderte (AfB)

ANPRA arbeitet darüber hinaus zusammen mit Institutionen, die in der Wiedereingliederung von neurologisch erkrankten und behinderten Personen tätig sind. So findet eine enge Kooperation statt mit der Institution AfB (Arbeit für Behinderte). Über 250 Arbeitsplätze konnten durch AfB seit der Gründung 2004 geschaffen werden. Davon ca. 50% für Menschen mit Handicap. Mittlerweile ist die AfB in vier europäischen Ländern aktiv und wächst kontinuierlich weiter. Fallberatungen von Mitarbeitern der AfB finden seit Jahren regelmäßig statt, hiermit zusammenhängend auch Überführungen von Patienten mit neurologischen Störungen in geschützte Arbeitsplätze.

Lebenshilfe e.V.

Die Einrichtung Lebenshilfe sucht die Beratung in Fällen, in denen diagnostisch Leistungspotenziale oder Verhaltensstörungen objektiviert werden müssen, um entsprechende behinderte Menschen adäquat in Werkstätten für Behinderte einordnen zu können. Insbesondere finden auch Beratungen an Arbeitsplätzen statt, hier vor Ort, sofern die Notwendigkeit zur Anpassung des Arbeitsplatzes an erworbene neurologische Behinderungen notwendig ist.

Schulen, Ausbildungsstätten und Universitäten

Sofern im Rahmen schulischer Anforderungen neuropsychologische Einschätzungen zur Anpassung von Prüfungsbedingungen notwendig sind, werden diese durch ANPRA diagnostisch und befundtechnisch geliefert.

Berufsförderungswerke

ANPRA arbeitet zusammen mit Berufsförderungswerken, hier insbesondere dem Berufsförderungswerk Michaelshofen, aber auch dem Berufsförderungswerk für Blinde in Düren (BfW Düren: Zentrum für berufliche Bildung blinder und sehbehinderter Menschen).

Agentur für Arbeit der Städteregion Aachen

Eine Kooperation besteht ebenfalls mit der Agentur für Arbeit. Es werden entsprechende Arbeitsplätze für neurologisch erkrankte Personen in der StädteRegion Aachen, bzw. NRW durch die Agentur für Arbeit vermittelt. Der Fachbetreuer für neurologisch erkrankte Patienten sowie ANPRA arbeiten in einzelnen Fällen beratend miteinander.

Integration im Bereich der Migration

Gegenwärtig findet eine intensivierte Zusammenarbeit statt mit der StädteRegion Aachen bei der Einschätzung von Migranten und Flüchtlingen. Hierbei werden insbesondere testpsychologische Einschätzungen von Leistungsminderungen unter Berücksichtigung kulturspezifischer Entwicklungsauffälligkeiten durch ANPRA geleistet. Hierzu gehören insbesondere schwerpunktmäßig die Feststellung von Lernbehinderungen, Intelligenzminderungen und ggf. Beschulungsfähigkeiten hinsichtlich Alphabetisierung sowie weiteren Fragen der Traumatisierung und hiermit zusammenhängenden Folgen für die Bildungsfähigkeit, hiermit zusammenhängend die weitere Integrationsförderung.

Sozialtherapie in Vorbereitung

ANPRA stellt gegenwärtig einen Antrag als Leistungserbringer für Sozialtherapie. Hierbei sollen zukünftig auch sozialtherapeutische Leistungen durch ANPRA erbracht werden können. Die Leistungserbringung ist möglich aufgrund der Qualifikation des Leiters als Sozialtherapeut.

Technische Ausstattungsmerkmale von ANPRA

Die Weiterbildungsstätte verfügt über eine Ausstattung, die die neuropsychologischen Tätigkeiten in Diagnostik, Therapie und Verwaltung (Case-Management) auf dem neuesten Kenntnisstand zulässt.

Diagnostische Ausstattung

Bezogen auf die diagnostische Ausstattung verfügt ANPRA über ein umfangreiches neuropsychologisches Testlabor, in welchem neben den aktuellen Paper- und Pencil-Verfahren eine große Anzahl von apparativ gestützten Verfahren der neuropsychologischen Diagnostik vorgehalten werden.

  • WTS 8-Vollversion
    Im Einzelnen verfügt ANPRA über das Wiener Testsystem in der aktuellen Version (WTS 8) an ca. 15 PC-Arbeitsplätzen. Durch das Wiener Testsystem werden ca. 80 bis 100 testpsychologische Verfahren zur Verfügung gestellt, wobei die entsprechenden verschiedenen Testformen sowie auch Instruktionssprachen eine Vielzahl möglicher diagnostischer Fragestellungen beantworten können.
  • HTS 5 Online-Vollversion
    Darüber hinaus verfügt ANPRA über das Hogrefe Testsystem in der neuesten Version (HTS 5 online), ebenfalls an ca. 15 PC-Arbeitsplätzen. Die notwendigen neuropsychologischen ergänzenden Diagnose-Verfahren können über das Hogrefe Testsystem zusätzlich angeboten werden.
  • TAP – Version 2.3.1
    Ferner sind Möglichkeiten der Aufmerksamkeitsdiagnostik über das computergestützte Verfahren Testbatterie zur Prüfung von Aufmerksamkeitsprozessen von Zimmermann und Fimm (TAP – Version 2.3.1) an 3 Arbeitsplätzen vorhanden.
  • Candit.Com
    Das neuropsychologische Testlabor ist verbunden mit der Schweizer Zentrale für neuropsychologische Diagnostik Candit.Com, worüber spezifische neuropsychologische Testverfahren zur Verfügung gestellt werden. Hiermit verbunden sind spezielle Möglichkeiten der Profilauswertung und neuropsychologischen Fokussierungen.
  • Nova Vision
    Für spezifische Fragestellungen der Sehstörungen sind Mitarbeiter qualifiziert zur Durchführung der Testverfahren Nova Vision.  Hiermit verbunden ist einesteils die computerisierte Diagnostik von Gesichtsfeldeinschränkungen, aber auch die Zurverfügungstellung von entsprechenden Therapiemöglichkeiten inkl. der Beratung und Begleitung bei der Beantragung der notwendigen Leistungen bei den Krankenkassen.
  • CAV
    Zusätzlich bietet ANPRA spezifische Untersuchungen des visuellen Systems an in Form des Computerbased Assessment of Visual Function (CAV), wodurch sehr spezifische neuropsychologische Ausfallerscheinungen psychometrisch erfasst werden können.ANPRA verfügt darüber hinaus auch über die apparative Ausstattung zur Prüfung des peripheren Sehens aus dem Wiener Testsystem.
  • MLS
    Sensomotorische Koordinationsstörungen können mithilfe der motorischen Leistungsserie und der von ANPRA zur Verfügung gestellten apparativen Ausstattung der Arbeitsplatte MLS durchgeführt werden.
  • TBFN
    Die notwendigen testpsychologischen Voraussetzungen zur Symptomvalidierung werden in ANPRA mithilfe der Testbatterie zur forensischen Neuropsychologie (TBFN) vorgehalten.
  • Drive Plus
    Spezifische Untersuchungen zur Fahreignung können durch die gesetzlich vorgeschriebenen verkehrspsychologischen Testbatterien (Drive Plus) in ANPRA durchgeführt werden. ANPRA verfügt darüber hinaus über eine normierte Teststrecke zur neuropsychologischen Begutachtung des Fahrverhaltens im Rahmen einer praktischen Fahrprobe. Hierzu besteht eine ausgearbeitete Kooperation mit einer örtlichen Fahrschule. Die Teststrecke und die damit zusammenhängenden Begutachtungsmöglichkeiten sind im Rahmen der wissenschaftlichen Studie der Schuhfried GmbH, an der ANPRA mitgearbeitet hat, veröffentlicht worden.
  • CFD
    ANPRA stellt darüber hinaus insbesondere auch testdiagnostische Möglichkeiten zur schnellen, jedoch qualitativ hochwertigen Demenzdiagnostik zur Verfügung in Form der aktuell entwickelten Testbatterie Cognitiv Function Dementia (CFD). Die hiermit zusammenhängende Validierungsstudie wurde von ANPRA wesentlich durch umfangreiche Untersuchungen mitgetragen. Eine aktuelle Veröffentlichung durch Prof. Jahn (Leiter der Studie an der TU München) wurde auf dem letzten Kongress der Gesellschaft für Neuropsychologie in Konstanz im Jahre 2017 vorgestellt.
  • Paper- und Pencil-Verfahren
    Aus dem Bereich der Paper- und Pencil-Verfahren werden in ANPRA regelmäßig folgende Verfahren angeboten: Benton-Test, Strukturiertes Interview zur Demenzbestimmung (SIDAM), Verbaler und Visueller Merkfähigkeitstest (VVM), Rivermead-Behavioural-Memory-Test (RBMT), Wortpaar-Assoziationstest, Regensburger Wortflüssigkeitstest (RWT), Mehrfachwortschatztest (MWT-W), Lern- und Gedächtnistest von Bäumler (LGT3), Test zur Früherkennung von Demenz (TFDD), Wechsler-Intelligenz-Test für Erwachsene (WIE), Wechsler-Memory-Test (revidierte Form und Form IV), Verbaler Lern- und Merkfähigkeitstest (VLMT), Nürnberger Altersinventar (NAI), Aachener Aphasietest (AAT) sowie der Rechtsschreibtest und die Deutsche Rechtschreibprobe (DRP). Im Kinder- und Jugendlichenbereich werden als Paper- und Pencil-Test folgende Testverfahren angeboten: Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder (HAWIK-IV), der Kramer-IQ-Test als Entwicklungstest, der Familienbeziehungstest, der Schulangsttest, der Kinderangsttest, der Angstfragebogen, der Wortschatztest, die Lincoln-Oseretzky-Scale.
  • Multilingualität
    Ein wesentliches Merkmal des neuropsychologischen Testlabors von ANPRA ist, dass insbesondere auch Untersuchungen von Migranten durchgeführt werden können aufgrund der Vielsprachigkeit des Wiener-Testsystems, aber auch der Mehrsprachigkeit des Personals von ANPRA.

Therapeutisch-Apparative, Räumliche und Verwaltungstechnische Ausstattung

  • Rehacom, CogniPlus, ITS u.a.
    Bezogen auf die Möglichkeiten der neuropsychologischen Therapie verfügt ANPRA über alle aktuellen, modernen apparativen Therapieverfahren in vollständiger Form. Hierzu gehören die apparativen Ausrüstungen der Rehacom-Verfahren sowie die Verfahren der modernen neuropsychologischen Therapie CogniPlus. Weiterhin verfügt ANPRA über das integrierte Therapiesystem von Siemens (ITS). Eine Vielzahl weiterer Therapieprogramme (Cogpack, FreshMinder, Riklingprogramme, Budenberg-Programme, ET-Träger-Programme) werden von ANPRA vorgehalten und ergänzen das apparative Therapiespektrum.
  • Patientengerechte Therapieplätze
    Die apparative Ausrüstung umfasst moderne Flachbildschirme mit entsprechend komfortablen Bedienmöglichkeiten, höhenverstellbaren Arbeitsplätzen hinsichtlich Stühlen und Bildschirmen, behindertengerechte Apparaturen, Touchscreens, Lichtgriffel, Eingabemöglichkeiten und Weiteres. Darüber hinaus können auch therapeutische Aufgaben am Tisch durchgeführt werden durch entsprechende vorgehaltene Therapiematerialien zur Behandlung von Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Störungen der Intelligenzfunktionen und Störungen der Sensomotorik.
  • Therapeutische Settings: Einzel und Gruppe
    Neben einer räumlichen Ausstattung, die ca. 8 bis 10 Einzeltherapie- und Diagnostikplätze zur Verfügung stellt, wird darüber hinaus auch ein gruppentherapeutisches Setting ermöglicht mit einer Gruppenbehandlungsmöglichkeit apparativ von 5 Therapieplätzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gesprächsgruppen in einem eigens hierfür zur Verfügung gestellten Gruppentherapieraum durchzuführen.
  • Raumprogramm
    ANPRA verfügt über die räumlichen, sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, die geeignet sind, dass ein Weiterbildungskandidat die praktische Weiterbildung durchlaufen kann.
    Im Einzelnen verfügt ANPRA im Hauptsitz (Leydelstr. 20) über 11 Therapieräume, 1 Patientenempfangsraum mit 2 Theken zur Annahme und Einlesen von GKV-Karten, entsprechenden PCs mit der Praxisverwaltungssoftware ALBIS, sowie auch ein Sekretariat.
    Entsprechende sanitäre Möglichkeiten sind auf jeder Etage von ANPRA gegeben, im Erdgeschoss ist zusätzlich eine behindertengerechte Toilette gegeben sowie die Erreichbarkeit entsprechender Behandlungsmöglichkeiten für Gehbehinderte im Erdgeschoss.
    Der Weiterbildungskandidat hat ein eigenes Behandlungszimmer mit dazugehöriger bürotechnischer Ausstattung sowie den allen Mitarbeitern zur Verfügung stehenden Therapie- und Diagnostikmöglichkeiten.
  • Praxisverwaltung, QM und Case-Management
    Als Berufsausübungsgemeinschaft verfügt ANPRA über ein modernes Praxisverwaltungssystem (ALBIS), welches auch in der Verwaltung von Kliniken eingesetzt wird. Das Praxisverwaltungssystem verfügt über alle modernen, kassenärztlich vorgeschriebenen Möglichkeiten sowie darüber hinausgehende technische Möglichkeiten der Praxisorganisation, die für die Realisierung des erforderlichen CASE-Managements notwendig sind. Neben der Raum- und Terminplanung intern, ist die Kommunikation mit anderen Praxen im Rahmen der Integrierten Funktionen von ALBIS möglich.
    Das Praxisverwaltungssystem ermöglicht neben der kassenärztlichen und privatärztlichen Leistungseingabe, Dokumentation und Patientenführung auch die Anbindung an die aktuell entwickelten Anforderungen der elektronischen Gesundheitskarte. Das Praxisverwaltungssystem ist durch vorgeschriebene Updates jeweils auf dem neuesten Stand der kassenärztlich vorgeschriebenen Abrechnungsnotwendigkeiten. Es ermöglicht darüber hinaus über die zur Verfügung gestellten Statistiken die deskriptive Beschreibung der Praxis hinsichtlich Mitarbeiterleistungen, Diagnosegruppen, Leistungsstatistiken und Vieles mehr. Die Einbindung in aktuell geförderte Netzwerkstrukturen (NPPV) ist möglich, sobald NPPV hierzu die Voraussetzungen geschaffen hat.
    ANPRA verfügt über ein ausdifferenziertes Qualitätsmanagementsystem (QEP), in dem die Anforderungen der Praxisorganisation ausformuliert sind, aktuelle Ergänzungen vorgenommen werden und die hiermit verbundenen rhythmischen Kontrollen durchgeführt werden.
    ANPRA verfügt über ein Sekretariat mit einer Vollzeitstelle, in dem die Personalverwaltung, die Patientenannahme, Buchhaltung und viele weitere organisatorische Aufgaben fachgerecht durchgeführt werden.
  • Fachbibliothek
    ANPRA verfügt darüber hinaus über eine umfangreiche Fachbibliothek, in der aktuelle Werke und Zeitschriften aufgenommen werden, eine Verfügbarkeit der Literatur über eine entsprechende Software hinsichtlich der Ausleihe sichergestellt wird.

Tradition, Integration und Auslastung von ANPRA

ANPRA arbeitet seit ca. 15 bis 20 Jahren führend in der StädteRegion Aachen auf dem neuropsychologischen Sektor und konnte aufgrund der guten Einführung im Bereich neuropsychologischer Diagnostik und Therapie in der StädteRegion in mehr als 4000 Behandlungsfällen seit dem Jahre 2000 entsprechende neuropsychologische Aufgaben erfüllen. ANPRA ist anerkannt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit dem schon vor der offiziellen Zulassung der Neuropsychologie als Richtlinienverfahren in mehr als 10 Jahren intensiv neuropsychologische Therapie begutachtet und geleistet wurde.

ANPRA ist hervorgegangen aus der Tradition der Uniklinik Aachen, Abteilung Neurologie, Prof. Poeck, der in der Entwicklung der Neurolinguistik und Neuropsychologie wesentliche Voraussetzungen schuf für die Etablierung neuropsychologischer Leistungserbringung im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens.

Praxismerkmale

In unserer Praxis bieten wir ein grenzüberschreitendes, überregionales Therapieangebot auch für belgische und niederländische Patienten (Grenzgänger) an. Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit bestehen Möglichkeiten für unsere belgischen und niederländischen Nachbarn, spezifische Therapieangebote im Bereich der neuropsychologischen Therapie, gegebenenfalls auch im Bereich der Psychotherapie und Ergotherapie in unserer Praxis wahrzunehmen. Die entsprechenden Therapieangebote können gegebenenfalls neben der deutschen Sprache auch in der niederländischen Sprache oder der französischen Sprache realisiert werden. Sofern Patienten aus entsprechenden Nachbarschaftsregionen kommen, die entsprechende Informationen über die Möglichkeit einer Behandlung im Ausland im Rahmen der Euregio wünschen, können diese in unserer Praxis erhalten werden.

Die Praxisräumlichkeiten des Haupthauses Leydelstr. 20 genießen den Charme eines Hauses aus der Jahrhundertwende, der unter anderem auch Vorschriften des Denkmalschutzes zur Auflage hat. Im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigen wir die Bedürfnisse behinderter Personen, insbesondere auch der gehbehinderten Personen und Rollstuhlbedürftigen. Der Haupteingang bietet mithilfe einer Rampe die Möglichkeit, die Behandlungsräume des Erdgeschosses, sowie das Sekretariat, den Empfang und eine behindertengerechte Toilette zu erreichen.
In unseren beiden ergotherapeutischen Praxen in der Leydelstraße. 26 und der Hubertusstraße 18 steht ein Extraeingang für Rollstulhlfahrer zur Verfügung. Alle wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten sind im Rahmen von im Erdgeschoss realisierten Behandlungsräumlichkeiten für unsere Rollstuhlpatienten vorhanden.

In der Praxisgemeinschaft ist eine psychotherapeutische Praxis in Kombination mit zwei ergotherapeutischen Praxen realisiert. Für den Bereich der psychotherapeutischen Praxis besteht eine Zulassung in den Fachbereichen der psychoanalytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der neuropsychologischen Psychotherapie. Die ergotherapeutischen Praxen sind ebenfalls zugelassen für alle Primär- und Ersatzkassen.

Privatversicherte Patienten müssen gegebenenfalls mit ihren jeweiligen Versicherungen die Möglichkeit der Übernahme der Behandlungskosten abklären.

Sofern ein rein psychotherapeutisches oder neuropsychologisches Anliegen vorliegt, bedarf es keiner spezifischen Überweisung, um einen Ersttermin in der Praxis zu erlangen. Ergotherapeutische Behandlungen sind einzuleiten nach Vorliegen einer entsprechenden Heilmittelverordnung (HMV).

Gegebenenfalls kann die Psychotherapeutische Praxis bei Vorliegen entsprechender Indikationen selbst Heilmittelverordnungen ausstellen, da sie aufgrund der Ausrichtung als psychologisch-psychotherapeutische Praxis kassenrechtlich hierzu befugt ist.

Behandlungsanliegen unserer Patienten können sich hinsichtlich der Behandlungsnotwendigkeiten sehr stark unterscheiden. Neben der Einzeltherapie ist die Gruppentherapie eine durch uns favorisierte Behandlungsmethode. Es bestehen gruppentherapeutische Angebote im Bereich der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologischen Psychotherapie, der neuropsychologischen Therapie und der rehabilitativen Nachsorge PSYRENA. Uns erscheint insbesondere auch der krankheitsbezogene Austausch der Patienten in einem gruppentherapeutischen Setting förderlich.

Möglichkeiten der kassenärztlichen Versorgung psychischer Erkrankungen durch Richtlinienverfahren werden in der Strukturreform (1.4.2017) geregelt. Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie die verschiedenen Arten der Therapieangebote und deren Kontingentierungen ersehen.

Im Sinne der Förderung langfristiger Beziehungen zu unseren Patienten, wobei sowohl psychiatrische als auch neurologische Krankheitsbilder oft intermittierend jahrelang fortgesetzte Therapien erfordern, begrüßen wir es, wenn Patienten nach einer Therapieunterbrechung wieder mit unserer Praxis Kontakt aufnehmen. Wir erachten es als sinnvoll, dass Kenntnisse über einen Patienten, die in einer Therapieeinrichtung oder bei einem Therapeuten schon vorliegen, nutzbar gehalten werden. Dies realisiert sich insbesondere auch in der Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Behandlung bei einem schon bekannten Behandler. Aus diesem Grunde führen wir keine Warteliste. Wir beantworten Therapieanfragen innerhalb der nächsten 14 Tage, sofern Möglichkeiten des Neubeginns einer Behandlung bei uns vorliegen. Ebenfalls versuchen wir zu berücksichtigen, dass im Sinne einer spezialisierten Behandlungseinrichtung spezifische Krankheitsbilder besonders gut behandelt werden können, sodass wir die Neuaufnahme von Patienten auch unter dem Aspekt der Optimierung der Therapiemöglichkeiten betrachten. Wir sind angeschlossen an die Zentrale Informationsbörse Psychotherapie (ZIP), der wir in regelmäßigen Abständen freie Therapieplätze, auch Möglichkeiten zur Krisenintervention sowie therapeutischen, differetialdiagnostischen Abklärung anzeigen.

Patienten, die wir nicht direkt aufnehmen können, bieten wir an, sich in einen Patientenpool aufnehmen zu lassen. Der Patientenpool ist keine Warteliste, so dass mit der Aufnahme in den Patientenpool keine Behandlungszusage erfolgt. Die Aufnahme in den Patientenpool ermöglicht es unseren Therapeuten in Kenntnis der Merkmale der Erkrankung und Vordiagnosen, sowie weiteren Patientenmerkmalen wie Vorliegen einer stationären oder ambulanten Vorbehandlung, Dringlichkeit, Wohnort, Vorliebe einer Einzel- oder Gruppentherapie u.a., Patienten unmittelbar einen Therapieplatz anzubieten, wenn ein Therapieplatz in einer der verschiedenen Therapieformen frei wird. Die Aufnahme in den Patientenpool setzt voraus, dass entsprechende Daten über den Patienten erhoben werden konnten in einem Erstgespräch. Ein Pat. verbleibt maximal 6 Monate in diesem Patientenpool. Danach erfolgt eine automatische Löschung aus dem Pool.