Unsere Mitarbeiter in der Psychotherapie

Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Dr.phil. Jörg Schmitz-Gielsdorf
Psychologischer Psychotherapeut für psychoanalytische Psychotherapie

PTK, DGIP, GNP, BDP

Fachkunde Psychoanalyse und Neuropsychologie

Eingetragen in die Sachverständigenliste Sozialrecht der psychologischen Psychotherapeuten (PTK NRW)

Anerkannter verkehrspsychologischer Berater nach § 71 FeV und § 4a STVG

Praxisinhaber

Natascha Sapeshanskaja, M.Sc.
Natascha Sapeshanskaja, M.Sc.
Psychologische Psychotherapeutin

Vertiefung Neuropsychologie
Fachkunde Verhaltenstherapie

Begutachtungen

Unsere Leistungen in der Psychotherapie

Psychotherapie wird in unserer Praxis durch entsprechend qualifizierte Psychologische Psychotherapeuten erbracht. Psychotherapie richtet sich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen nach den Psychotherapierichtlinien. Als Richtlinienverfahren sind derzeit die Verfahren der psychoanalytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der neuropsychologischen Therapie gesetzlich zugelassene Verfahren. Jedes Verfahren kann als Einzel- oder auch Gruppentherapie erbracht werden. Die Voraussetzung zum Erbringen entsprechender psychotherapeutischer Leistungen ist gebunden an den Nachweis einer Fachkunde für das jeweilige Gebiet sowie die hiermit späterhin auch erlangte Approbation. Die Indikationsstellung für die Behandlung erfolgt in selbstständiger Form durch den zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten. Vor der eigentlichen Antragstellung einer psychotherapeutischen Behandlung wird in der Regel eine sogenannte Probatorik durchgeführt, in der Behandlungsvoraussetzungen, Zielsetzungen einer möglichen Psychotherapie sowie auch weitere formale Aspekte, die bei der Einleitung einer Behandlung zu beachten sind, geklärt werden.

Psychoanalytische Psychotherapie

In der psychoanalytischen Psychotherapie bezieht man sich in der Regel auf entsprechende psychoanalytische Schulen, die historisch repräsentiert sind durch Sigmund Freud (Freudianische Analyse), Alfred Adler (Individualpsychologie) und C. G. Jung. In der psychoanalytischen Theorienbildung hat es seit der Begründung der Psychoanalyse eine lange Entwicklung gegeben, sodass heute eine Vielzahl von ergänzenden Überlegungen, Theorien und auch Abwandlungen der Behandlungsverfahren vorliegen. Die psychoanalytische Psychotherapie kann sowohl als Einzel- als auch als Gruppentherapie durchgeführt werden. Sie geht davon aus, dass grundlegende Verhaltensmuster schon in der Kindheit geprägt wurden, die jedoch mehrteils unbewusst sind und gegebenenfalls im späteren Leben des Patienten durch bestimmte Umstände reaktualisiert werden können und entsprechende psychische Symptome hervorbringen können. Es geht in der Regel darum, entsprechende pathologisch eingeprägte Verhaltensmuster zu erkennen, sie dem Bewusstsein zuzuführen und entsprechende Transformationsmöglichkeiten zu erarbeiten. In der hiesigen Praxis hat der Praxisleiter eine Ausbildung als Individualpsychologe im Sinne der Adlerianischen Theorienbildung verfolgt und ist aufgrund einer solchen Ausbildung zur Erbringung psychoanalytischer Leistungen befugt. Die Anerkennung zur Erbringung psychoanalytischer Leistungen befugt dazu, alle psychischen Erkrankungen des entsprechenden Indikationskatalogs (International Classification of Diseases, ICD-10) zu erbringen.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es darum, den bewussten Umgang mit eigenen Konflikten zu fördern und dadurch eine Verringerung ihrer Beschwerden und Symptome zu erreichen. Dabei ist es wichtig, den persönlichen Anliegen jedes Patienten individuell nachzugehen. In der Therapie wird es darum gehen, ein Gespür für die eigenen Gefühle und Bedürfnisse zu erlangen. Dabei ist es wichtig, dass wir ein Verständnis ihres aktuellen sowie früheren Lebensweges entwickeln. So können wir uns gemeinsam den Ursachen ihrer Beschwerden nähern und die Merkmale und Zusammenhänge möglicher Problemsituationen deutlicher erkennen. Außerdem wird es in den Sitzungen darum gehen, ihre eigenen Ansichten, Überzeugungen, Haltungen und Wünsche, sowie die von ihren Mitmenschen, wahrzunehmen und zu interpretieren. Auf diese Weise sollen neue Perspektiven und Sichtweisen sowie alternative Umgangsmöglichkeiten und Bewältigungsformen erarbeitet werden. Durch einen Einbezug und Ausbau ihrer eigenen Fähigkeiten wollen wir beispielsweise ihren Selbstwert stärken, innere Anspruchshaltungen (an sich und andere) flexibilisieren sowie Möglichkeiten zur Abgrenzung von Außeneinflüssen (wie die Fähigkeit, „Nein“ zu sagen) steigern. Es wird außerdem beispielsweise darum gehen, Möglichkeiten zu finden, wie sie sich selbst beruhigen und entspannen, positive Erfahrungen in ihrem Alltag sammeln oder gelassener mit Stresssituationen umgehen können.

Verhaltenstherapie

Viele Autoren beschreiben die Verhaltenstherapie als Methode, die gezielt Symptome psychischer Störungen behandeln und die Handlungsfähigkeit des Patienten erweitern soll. Verhaltenstherapeutische Techniken sollen dem Klienten eine bessere Selbstregulation ermöglichen. Charakteristisch für die Verhaltenstherapie ist die Konzentration auf gegenwärtige statt auf vergangene Handlungsursachen, ohne frühere Erfahrungen in der Analyse der Problementstehung zu vernachlässigen. Somit liegt der Schwerpunkt auf beobachtbarem Verhalten und dessen Veränderung. Es wird davon ausgegangen, dass Verhaltensweisen erlernt und auch wieder verlernt werden können. Daraus folgt, dass problematisches Verhalten in erster Linie als Ergebnis von Lernprozessen gesehen und durch die Verwendung von Verhaltens- und Lernprinzipien verändert werden soll. Entscheidend ist hierfür eine genaue Verhaltensanalyse zur Bestimmung der augenblicklichen Ursachen eines problematischen Verhaltens. Die Behandlungsstrategien werden sodann individuell auf die Probleme des Patienten angepasst.

Da sich eine Vielzahl verschiedener verhaltenstherapeutischer Methoden entwickelt hat, gibt es nicht ein verhaltenstherapeutisches Standardverfahren. Üblicherweise steht jedoch am Beginn einer verhaltenstherapeutischen Behandlung die Verhaltens- und Problemanalyse, in der die Probleme des Patienten in Abhängigkeit zu ihren aufrechterhaltenden Bedingungen und im Hinblick auf ihre Konsequenzen untersucht werden. Ein zugrundeliegendes Konzept ist dabei das so genannte SORKC-Modell. Neben der Untersuchung von Reiz-Reaktions-Zusammenhängen werden in der Regel auch Gefühle, Gedanken und körperliche Prozesse mit einbezogen. Ebenso die Einflüsse des erweiterten Umfelds des Patienten, wie zum Beispiel das Verhalten von Familienangehörigen, Arbeitskollegen, Freunden und Bekannten. Ein weiteres Analysefeld ist die Therapeut-Klient-Beziehung, der heutzutage mehr Platz als in den Anfängen der Verhaltenstherapie eingeräumt wird. In der Zielanalyse erfolgt gemeinsam mit dem Patienten die Bestimmung und Konkretisierung realistischer Therapieziele, aus denen der Therapeut die einzusetzenden Interventionen auswählt und in Rücksprache und mit Zustimmung des Patienten einsetzt. Im Anschluss an diese Schritte, wird oft ein Therapievertrag vereinbart, in dem Patient und Therapeut Ziele und Aufgaben während der Therapie beschließen. Im weiteren Verlauf der Therapie können verschiedene verhaltenstherapeutische Verfahren eingesetzt werden, die sich auf die Verhaltens- und Zielanalyse beziehen. Übergeordnetes Prinzip ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, der Patient soll in der Therapie lernen, mit dem eigenen Leben (wieder) selbst zurechtzukommen.

Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung

Als Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung gelten gemeinhin das Angebot Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation (PMR) nach Jacobson und Hypnose. In der Praxis werden autogenes Training und die progressive Muskelrelaxation nach Jacobson als Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung angeboten. Als autosuggestives Verfahren wird autogenes Training in der Regel ergänzend oder aber auch im Übergang zu der Einleitung zu einer psychotherapeutischen Behandlung angeboten. Autogenes Training kann in verschiedenen Stufen erlernt werden. Es dient dazu, körpereigene Reaktionen durch bewusste Aufmerksamkeitszuwendung besser steuern zu lernen. Ziel einer entsprechenden Behandlung ist im Wesentlichen eine Entspannung. Im autogenen Training werden keine Probleme aufgearbeitet bzw. psychotherapeutisch interventionell behandelt. Die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson ist ebenfalls ein Verfahren zur Einleitung einer tieferen Entspannung. Es werden in systematischer Weise Formen der Entspannung nach Körperregionen geübt. Die progressive Muskelrelaxation nach Jacobson ist ebenfalls gegebenenfalls ergänzend oder aber auch im Sinne einer Vorbehandlung bis zur Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung anwendbar. Autogenes Training und die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson sind Kassenleistungen und können von allen Kassenpatienten wahrgenommen werden.

Sozialtherapie (zurzeit noch nicht implementiert)

Sozialtherapeutische Leistungen sind in der Regel gedacht für schwer psychisch kranke Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation kaum dazu in der Lage sind, ihren Tagesablauf selbstständig zu strukturieren und eine angemessene Selbstversorgung zu realisieren.

Die sozialtherapeutische Leistung wird in der Regel vor Ort erbracht. Sie besteht unter anderem auch in Motivierungsarbeit, strukturierten Trainingsmaßnahmen sowie auch gegebenenfalls begleitender und koordinierender Unterstützung bei der Wahrnehmung von Tagesaufgaben. Sozialtherapie ist eine zu verordnende Leistung. Sie wird im Rahmen eines Hilfeplans strukturiert. Sie wird durch die Krankenkassen bei entsprechender Anerkennung der Bedürftigkeit erstattet. Qualifiziert zur Erbringung sozialtherapeutischer Leistungen sind entsprechend ausgebildete Personen, die beispielsweise über entsprechende Ausbildungen als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Sozialtherapeut verfügen.

Praxismerkmale

In unserer Praxis bieten wir ein grenzüberschreitendes, überregionales Therapieangebot auch für belgische und niederländische Patienten (Grenzgänger) an. Im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit bestehen Möglichkeiten für unsere belgischen und niederländischen Nachbarn, spezifische Therapieangebote im Bereich der neuropsychologischen Therapie, gegebenenfalls auch im Bereich der Psychotherapie und Ergotherapie in unserer Praxis wahrzunehmen. Die entsprechenden Therapieangebote können gegebenenfalls neben der deutschen Sprache auch in der niederländischen Sprache oder der französischen Sprache realisiert werden. Sofern Patienten aus entsprechenden Nachbarschaftsregionen kommen, die entsprechende Informationen über die Möglichkeit einer Behandlung im Ausland im Rahmen der Euregio wünschen, können diese in unserer Praxis erhalten werden.

Die Praxisräumlichkeiten des Haupthauses Leydelstr. 20 genießen den Charme eines Hauses aus der Jahrhundertwende, der unter anderem auch Vorschriften des Denkmalschutzes zur Auflage hat. Im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigen wir die Bedürfnisse behinderter Personen, insbesondere auch der gehbehinderten Personen und Rollstuhlbedürftigen. Der Haupteingang bietet mithilfe einer Rampe die Möglichkeit, die Behandlungsräume des Erdgeschosses, sowie das Sekretariat, den Empfang und eine behindertengerechte Toilette zu erreichen.
In unseren beiden ergotherapeutischen Praxen in der Leydelstraße. 26 und der Hubertusstraße 18 steht ein Extraeingang für Rollstulhlfahrer zur Verfügung. Alle wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten sind im Rahmen von im Erdgeschoss realisierten Behandlungsräumlichkeiten für unsere Rollstuhlpatienten vorhanden.

In der Praxisgemeinschaft ist eine psychotherapeutische Praxis in Kombination mit zwei ergotherapeutischen Praxen realisiert. Für den Bereich der psychotherapeutischen Praxis besteht eine Zulassung in den Fachbereichen der psychoanalytischen Psychotherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der neuropsychologischen Psychotherapie. Die ergotherapeutischen Praxen sind ebenfalls zugelassen für alle Primär- und Ersatzkassen.

Privatversicherte Patienten müssen gegebenenfalls mit ihren jeweiligen Versicherungen die Möglichkeit der Übernahme der Behandlungskosten abklären.

Sofern ein rein psychotherapeutisches oder neuropsychologisches Anliegen vorliegt, bedarf es keiner spezifischen Überweisung, um einen Ersttermin in der Praxis zu erlangen. Ergotherapeutische Behandlungen sind einzuleiten nach Vorliegen einer entsprechenden Heilmittelverordnung (HMV).

Gegebenenfalls kann die Psychotherapeutische Praxis bei Vorliegen entsprechender Indikationen selbst Heilmittelverordnungen ausstellen, da sie aufgrund der Ausrichtung als psychologisch-psychotherapeutische Praxis kassenrechtlich hierzu befugt ist.

Behandlungsanliegen unserer Patienten können sich hinsichtlich der Behandlungsnotwendigkeiten sehr stark unterscheiden. Neben der Einzeltherapie ist die Gruppentherapie eine durch uns favorisierte Behandlungsmethode. Es bestehen gruppentherapeutische Angebote im Bereich der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologischen Psychotherapie, der neuropsychologischen Therapie und der rehabilitativen Nachsorge PSYRENA. Uns erscheint insbesondere auch der krankheitsbezogene Austausch der Patienten in einem gruppentherapeutischen Setting förderlich.

Möglichkeiten der kassenärztlichen Versorgung psychischer Erkrankungen durch Richtlinienverfahren werden in der Strukturreform (1.4.2017) geregelt. Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie die verschiedenen Arten der Therapieangebote und deren Kontingentierungen ersehen.

Im Sinne der Förderung langfristiger Beziehungen zu unseren Patienten, wobei sowohl psychiatrische als auch neurologische Krankheitsbilder oft intermittierend jahrelang fortgesetzte Therapien erfordern, begrüßen wir es, wenn Patienten nach einer Therapieunterbrechung wieder mit unserer Praxis Kontakt aufnehmen. Wir erachten es als sinnvoll, dass Kenntnisse über einen Patienten, die in einer Therapieeinrichtung oder bei einem Therapeuten schon vorliegen, nutzbar gehalten werden. Dies realisiert sich insbesondere auch in der Möglichkeit der Wiederaufnahme einer Behandlung bei einem schon bekannten Behandler. Aus diesem Grunde führen wir keine Warteliste. Wir beantworten Therapieanfragen innerhalb der nächsten 14 Tage, sofern Möglichkeiten des Neubeginns einer Behandlung bei uns vorliegen. Ebenfalls versuchen wir zu berücksichtigen, dass im Sinne einer spezialisierten Behandlungseinrichtung spezifische Krankheitsbilder besonders gut behandelt werden können, sodass wir die Neuaufnahme von Patienten auch unter dem Aspekt der Optimierung der Therapiemöglichkeiten betrachten. Wir sind angeschlossen an die Zentrale Informationsbörse Psychotherapie (ZIP), der wir in regelmäßigen Abständen freie Therapieplätze, auch Möglichkeiten zur Krisenintervention sowie therapeutischen, differetialdiagnostischen Abklärung anzeigen.

Patienten, die wir nicht direkt aufnehmen können, bieten wir an, sich in einen Patientenpool aufnehmen zu lassen. Der Patientenpool ist keine Warteliste, so dass mit der Aufnahme in den Patientenpool keine Behandlungszusage erfolgt. Die Aufnahme in den Patientenpool ermöglicht es unseren Therapeuten in Kenntnis der Merkmale der Erkrankung und Vordiagnosen, sowie weiteren Patientenmerkmalen wie Vorliegen einer stationären oder ambulanten Vorbehandlung, Dringlichkeit, Wohnort, Vorliebe einer Einzel- oder Gruppentherapie u.a., Patienten unmittelbar einen Therapieplatz anzubieten, wenn ein Therapieplatz in einer der verschiedenen Therapieformen frei wird. Die Aufnahme in den Patientenpool setzt voraus, dass entsprechende Daten über den Patienten erhoben werden konnten in einem Erstgespräch. Ein Pat. verbleibt maximal 6 Monate in diesem Patientenpool. Danach erfolgt eine automatische Löschung aus dem Pool.