Wir bieten eine psychotherapeutische Sprechstunde an in den Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, psychoanalytische Therapie und neuropsychologische Therapie. Die Sprechstunde dient dazu, zunächst allgemeine Informationen über Inhalte der verschiedenen Therapieformen, ihre Wirkweisen und ggf. formale Aspekte einer Einleitung einer Therapie kennenzulernen. Therapien können als Einzel- und Gruppentherapien durchgeführt werden.

Favorisiert wird die Durchführung von Gruppentherapien, da hier insgesamt der soziale Lerneffekt, aber auch der Transfer in die Alltagsumgebung positiv stimuliert wird.

Aus der psychotherapeutischen Sprechstunde kann es zur Einleitung einer Akuttherapie kommen, einer Kurzzeittherapie oder einer Langzeittherapie. In der Regel wird zu Beginn einer Behandlung auch eine psychodiagnostische Phase notwendig sein, um sowohl die Eingangssymptomatik, auch zu Verlängerungszeitpunkten ggf. die Verlaufssymptomatik, zu evaluieren. Möglichkeiten der Diagnostik können auch in der psychotherapeutischen Sprechstunde besprochen werden. Oftmals wird bei der Behandlung psychischer Erkrankungen ausschließlich auf die affektive Symptomatik geachtet und die kognitive Symptomatik unterbewertet, die aber zum Leistungsverlust führt und häufig länger als die affektive Symptomatik das Akutbild des Krankheitsverlaufs bestimmt.

Darüber hinaus dient sie auch der Einleitung begleitender weiterer Maßnahmen, z.B. der Einweisung in ein Krankenhaus mit psychiatrischen, psychosomatischen, psychotherapeutischen oder neuropsychologischen Behandlungsmöglichkeiten, bzw. die Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung. Auch können ambulante Beratungsangebote der Region empfohlen werden.

Darüber hinaus werden Informationen für den mitbehandelnden Arzt über den Inhalt der psychotherapeutischen Sprechstunde gesammelt und am Ende der Sprechstunde dem Patienten gegeben, wodurch schon eine weitere Spezifizierung einer Behandlung ermöglicht werden kann. Die psychotherapeutische Sprechstunde wird durch die Krankenkasse als verpflichtend gesehen, sodass man ohne den Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde nicht in eine psychotherapeutische Behandlung gelangen kann.

Die psychotherapeutische Sprechstunde muss terminlich vereinbart werden.